
Professionelle
Heiz- & Betriebskostenabrechnungen
Betriebskosten
Die jährliche Betriebskostenabrechnung steht an.
Die kalten Betriebskosten der Wohnung sind sämtliche Nebenkosten mit Ausnahme der Heiz- und Warmwasserkosten.
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Diese Kosten müssen vom Vermieter jährlich abgerechnet werden, sofern diese nicht im Mietvertrag als Pauschale ausgeschrieben wurden. Hierbei ist ein präzises Vorgehen nötig, um für die verschiedenen Kostenarten, nach den rechtlichen Vorgaben den passenden Umlageschlüssel zu finden.
Bei nicht korrekter Betriebskostenabrechnung kann es schnell zu Spannungen zwischen Ihnen und Ihrem Mieter kommen, Beanstandungen zu den Kosten können leicht zu einem Streit führen. Zusätzlich erhöhen Gesetzesänderungen den Aufwand der jährlichen Abrechnung. ​
Heizkosten
Bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung handelt es sich um die Erfassung von Energie die verbraucht wird, um die Wohnung an kalten Tagen zu beheizen oder Kaltwasser zu erwärmen.
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Diese wird jährlich abgerechnet und verteilt. Da der Preis für Energie stark gestiegen ist und die CO² Steuer auf den Mieter und Vermieter verteilt werden muss, ist der Abrechnungsaufwand enorm gestiegen und eine korrekte Heizkostenabrechnung für den Laien sehr zeitaufwändig und schwierig.
Die Energiekosten werden mit folgenden Messgeräten gemessen:
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Heizkostenverteiler
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Wärmezähler
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Kalt- und Warmwasserzäähler
Heizkostenverteiler
Heizkostenverteiler sind Erfassungsgeräte die am Heizkörper montiert sind. Man verwendet sie, wenn die Heizungsanlage nicht je nach Wohnung getrennt ist.
Sie erfassen die Heizwärme am Heizkörper somit kann der Wärmeverbrauch jedes einzelnen Heizkörpers ermittelt werden. Die Messgeräte haben 2 Fühler, einer für Oberflächentemperatur und ein Raumfühler und können eine Beeinflussung durch Fremdwärme wie Sonneneinstrahlung ausschließen.
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Sie werden jährlich abgelesen, entweder über Funk oder vor Ort.

Wärmezähler
Wärmezähler werden im Rohrnetz der Heizungsanlage installiert . Sie messen die verteilte Wärme unter Berücksichtigung des Durchfluges sowie des Temperaturunterschieds im Vor- und Rücklauf der Heizungsanlage.
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Sie unterliegen dem Mess- und Eichgesetz und haben eine Beglaubigungszeit von 5 Jahren.
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Die Ablesung der Wärmezähler kann jährlich vor Ort oder per Funk durchgeführt werden. Bei beiden Methoden muss die Mietwohnung nicht betreten werden.

Kalt- & Warmwasserzähler
Wasserzähler werden im Rohrnetz installiert und erfassen die Wassermenge, die ein Nutzer verbraucht.
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Hierbei werden Warmwasserzähler von Kaltwasserzählern getrennt installiert und erfasst.
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Auch die Wasserzähler unterliegen dem Mess- und Eichgesetz, die Beglaubigungszeit beträgt 6 Jahre.
Die Ablesung der Wärmezähler kann vor Ort oder per Funk durchgeführt werden. Sie erfolgt jährlich.
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